Regelung Unterrichtsausfall
Regelung bei unvorhersehbarem Unterrichtsausfall
Grundsätzlich gilt:
Die Kinder werden nie ohne Vorankündigung nach Hause geschickt.
- Bei Krankheit informiert die Lehrperson die Eltern spätestens am Vorabend via Klapp, dass sie am nächsten Tag nicht unterrichten kann.
Sind Sie als Eltern auf die Betreuung durch die Schule angewiesen, teilen Sie dies der Lehrperson mit und schicken Sie Ihr Kind gemäss Stundenplan zur Schule.
- Erkrankt die Lehrperson erst am Morgen, erfolgt keine Meldung an die Eltern. Die Kinder werden bis zur Mittagspause im Schulhaus beschäftigt. Im Verlaufe des Morgens erhalten Sie via Klapp weitere Informationen.
Bitte teilen Sie via Klapp mit, wenn Ihr Kind am Nachmittag und allenfalls an den darauffolgenden Tagen von der Schule betreut werden muss. Diese Kinder kommen weiterhin gemäss Stundenplan zur Schule. Sie werden einer Partnerklasse zugeteilt.
Kindergarten: Die Eltern des Kindergartens haben ein separates Infoschreiben (Partnerklasse) erhalten.
- Bei Wiederaufnahme des geregelten Unterrichts werden Sie spätestens am Vortag via Klapp informiert.
Bei Unklarheiten melden Sie sich bitte per Telefon oder per Mail bei der Schulleitung oder bei der Schulverwaltung.
Krankmeldung von Kindern
Kann Ihr Kind den Unterricht nicht besuchen, informieren Sie bitte via Klapp (Neue Absenz) am Morgen bis spätestens 8.00 Uhr und am Nachmittag spätestens bis 13.00 Uhr die Klassenlehrperson Ihres Kindes.